Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat 13 Bitcoin- und Krypto-Geldautomaten im Gesamtwert von 250.000 Euro beschlagnahmt, da der Verdacht besteht, dass diese ohne die erforderliche Genehmigung betrieben wurden.
Die Behörden beschuldigen die Betreiber einer möglichen Beteiligung an Geldwäsche, was die Spannungen zwischen Kryptonutzer*innen und dem traditionellen Bankensektor weiter verschärft.
Betrieb fällt unter Bankdienstleistungen
Laut BaFin fällt der Betrieb dieser Automaten unter Bankdienstleistungen, für die eine offizielle Genehmigung erforderlich ist. In der Vergangenheit haben ähnliche Vorwürfe gegen Kryptomakler zu Anklagen geführt, insbesondere wenn diese nicht den Vorschriften zur Registrierung ihrer Aktivitäten nachkamen.
Beim Verkauf von Bitcoin über einen Geldautomaten wird die Transaktion in der Regel an eine Handelsplattform weitergeleitet, wo sie dann abgewickelt wird. Der Geldautomat fungiert dabei als Zwischenhändler, was den Nutzer*innen im Vergleich zum manuellen Handel auf einer Plattform viel Zeit und Mühe erspart. Bei bestimmten Automaten, wie etwa denen von Bitomat, erfolgt die Transaktion jedoch direkt ohne die Einbindung einer Handelsplattform.
Die Gebühren für die Nutzung dieser Automaten variieren je nach Marktlage und Verfügbarkeit von Liquidität. Diese Gebühren sind in der Regel höher als bei digitalen Plattformen, was unter anderem auf die physischen Wartungskosten der Maschinen zurückzuführen ist. Darüber hinaus gibt es festgelegte Limits für den Betrag, den eine Person innerhalb von 30 Tagen umtauschen kann.
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