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Regulierung

Die japanische Aufsichtsbehörde plant die Abschaffung der Steuer auf “nicht realisierte Gewinne” bei Kryptowährungen

Die Financial Services Agency (FSA) Japans hat angekündigt, dass sie beabsichtigt, die Regulierung von Kryptowährungen selbst zu übernehmen und einen Vorschlag zur Überarbeitung des Steuerrechts für digitale Vermögenswerte vorgelegt hat.

Überarbeitung der Krypto-Steuerregelung

Am 31. August reichte die Financial Services Agency (FSA) den Antrag zur Überarbeitung des Krypto-Steuerrechts ein. Der auffälligste Vorschlag in dem 16-seitigen Dokument zielt darauf ab, die Jahresendsteuer auf “nicht realisierte Gewinne” bei Kryptowährungen für inländische Unternehmen abzuschaffen. Während einige nationale Gesetze Steuern erst dann erheben, wenn Krypto-Vermögenswerte in Fiat-Währung umgewandelt werden, sind in Japan regelmäßige jährliche Steuererklärungen erforderlich.

Die vorgeschlagene Änderung der FSA hat das Potenzial, umgesetzt zu werden, da die Agentur berichtet, dass das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie ihre Initiative bereits unterstützt hat.

Die kürzlich vorgeschlagene Reform des Krypto-Steuerrechts durch die Financial Services Agency (FSA) verspricht die Förderung von Web3 und blockchainbasierten Start-ups in Japan, wie im Pressemitteilung der FSA dargelegt.

Langjährige Befürworter einer Überarbeitung des Steuersystems

Befürworter der Krypto-Industrie in Japan haben sich schon lange für eine Überarbeitung des nationalen Steuersystems im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten eingesetzt. Im Juli forderte die Japan Blockchain Association (JBA), eine nichtstaatliche Organisation, die japanische Regierung auf, drei wichtige Änderungen in der Krypto-Regulierung vorzunehmen.

Die erste Änderung betraf die Abschaffung der Jahresendsteuer auf nicht realisierte Gewinne bei Unternehmen, die Krypto-Vermögenswerte halten. Die beiden anderen Änderungen umfassten die Umstellung der Gewinnbesteuerung beim Handel mit persönlichen Krypto-Vermögenswerten auf eine separate Selbstbewertungssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 20%, sowie die Abschaffung der Einkommensteuer auf Gewinne, die bei der Umwandlung von Krypto-Vermögenswerten durch Einzelpersonen erzielt werden.

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